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öffentlich


Außensportflächen Grundschule Giebelstadt; Vorstellung und Erläuterung der überarbeiteten Planung sowie der Kostenaufstellung



Sachvortrag:
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.09.2020 (TOP 03) mehrheitlich für die Variante ausgesprochen, bei der das Kleinspielfeld nördlich der Dreifachsporthalle parallel zur westlichen Grundstücksgrenze angeordnet ist und die Laufbahnen und die Weitsprunggrube in Richtung Norden parallel zum Kleinspielfeld verlaufen, wobei die Weitsprunggrube an das Kleinspielfeld gelegt wird. Dies hat den Vorteil, dass zum einen die Schule auf der Sportfläche gleichzeitig verschiedene Sportarten mit mehreren Schulklassen ausüben kann und zum anderen auf dem Areal genug Restfläche für eine zusätzliche öffentliche Nutzung (z. B. ein Mehrgenerationenspielplatz) zur Verfügung steht.
 
Vom beauftragten Büro wurde die ausgewählte Variante zwischenzeitlich in die Planung übernommen. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
 
Grundsätzlich besteht mit dieser Planung nunmehr Einverständnis, nachdem auch der zwar entsprechend der Förderrichtlinie berücksichtigte, dennoch für eine Grundschule deutlich überdimensionierte Ballfangzaun (gesamte Spielfeldbreite, 6 m Höhe) nach weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Schulsportbeauftragten der Regierung auf die Länge des Strafraums und 4 m Höhe reduziert werden kann.
 
Der Vorsitzende stellt nochmals die Einzäunung des Schulsportgeländes zur Diskussion. Auch wenn einige der Ausschussmitglieder eine solche Offenheit grundsätzlich befürworten würden, wird darauf hingewiesen, dass hierzu bereits der Beschluss im Marktgemeinderat für die Nutzungsbeschränkung für schulische Zwecke gefasst worden sei. Außerdem hätte die Öffnung des Geländes zur Folge, dass insbesondere der Hartplatz an Abenden und an Wochenenden genutzt würde, was analog der Anwohnerbeschwerden am Spielplatz Seewiese auch hier sehr schnell zu Konflikten mit den Nachbarn führen würde. Die Einzäunung, die auch von der Schulleitung als notwendig angesehen wird, müsste dann sehr bald nachträglich errichtet werden. Konsens besteht aber darin, dass der östliche Zaunverlauf entweder senkrecht auf die Halle oder diagonal auf die nordöstliche Hallenecke geführt werden soll.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Sicherheits- bzw. Sauberlaufzonen um die Wettkampfanlagen vorschriftsmäßig berücksichtigt wurden. Nachdem dies vom Vorsitzenden nicht beantwortet werden kann, wird diese Frage an das Planungsbüro weitergeleitet.
 
Hingewiesen wird darauf, dass die zahlreichen Steinfindlinge in den Regenwassermulden zwar optisch gefällig sind, aber einen höheren Aufwand beim Mähen und Sauberhalten bedeuten. Dies sollte in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Weiterhin wird gefordert, dass für den Rettungswagen (RTW) eine Zufahrtsmöglichkeit auf Hallenebene eingeplant werden muss.

Beschlussempfehlung:
Mit der vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, diese mit der reduzierten Zaunlänge zu beschließen und anschließend einen evtl. notwendigen Bauantrag erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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