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öffentlich


Nutzung Löschweiher durch die Dorfgemeinschaft Gützingen
- Bekanntgabe der Ergebnisse der zweiten Wasserprobe
- weiteres Vorgehen



Sachvortrag:
Vom Marktgemeinderat wurde beschlossen, den Zulauf des Beckens nochmals durch die Fernwasserversorgung Franken prüfen zu lassen.
Hierzu kam folgende Rückmeldung:
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bei der routinemäßigen Wasseruntersuchung in der Gemeinde Bütthard vom 30.09.2020 ist folgender auffälliger Befund aufgetreten:
 
Probenahmestelle
Objektnummer
Koloniezahl
22°C
[KBE/ ml]
Koloniezahl 36 °C
[KBE/ ml]
E-Coli
 
[Anz./ 100ml]
Coliforme Bakterien
[Anz./ 100ml]
Enterokokken
 
[Anz./ 100ml]
Gemeinde Bütthard, ON Gützingen,Feuerlöschweiher, Bergstr. , Entn.: Einlauf aus Brunnen
KU00003412
41
16
0
>201
4
 
Damit ist der Grenzwert der coliformen Bakterien sowie der Enterokokken von je 0 [Anz/100ml] überschritten.
Das Wasser entspricht somit nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung."
 
Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass dem Verein die Fläche auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags angeboten werden soll. Dieser ist jedoch um einen Hinweis auf die beiden Wasseruntersuchungen und deren Ergebnisse zu ergänzen. Ebenfalls ist auf die Einschätzung des Gesundheitsamts hinzuweisen.
 
Die Anwohnerin Frau Kuhn äußert ihre Bedenken, ob der Marktgemeinderat die Haftung durch so einen Vertrag an den Nutzer weitergeben kann. Entsprechend einer anwaltlichen Beratung sei dies nicht der Fall. Der Anwalt des Marktes Bütthard ist jedoch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Er vertritt die Ansicht, dass mit einer entsprechenden Formulierung die Haftung vollständig abgetreten werden kann.
 

Beschluss:
Aufgrund der positiven anwaltlichen Prüfung überlässt der Markt Bütthard den Löschweiher in Gützingen einem noch zu gründenden Verein gegen Pflege des Grundstücks und des Weihers. In der Vereinbarung muss der Zugang der Gemeinde für Bauhof und Feuerwehr jederzeit sichergestellt werden. Die Befundergebnisse der beiden Wasseruntersuchungen sind in den Vertrag mit aufzunehmen. Ebenfalls der Hinweis darauf, dass aus Sicht des Gesundheitsamts ein Badebetrieb nicht möglich ist.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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