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öffentlich


Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Bauort: Fl.Nr. 797 Gemarkung Bütthard, Erlenweg 1



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) dargestellt.
 
Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt entscheidet der Gemeinderat. Die Verwaltung weist auf folgenden Umstand hin: Aufgrund der Wirkung der Ansichten hat die Verwaltung die maximale Gebäudehöhen der beiden angrenzenden Grundstücke Fl.Nr. 797/2 und Fl.Nr. 798 ermittelt. Dies hat ergeben, dass die überirdischen Gebäudeteile alle in etwa gleich hoch sind an ihrer maximalen Stelle (797/2: 7,977m; 798: 8,35m; 797: 8,41 m). Ein Unterschied ergibt sich jedoch aus der Höhenlage (Oberkante Rohfußboden) von welcher sich diese Gebäudehöhe bemisst. Bei der Fl.Nr. 797/2 und Fl.Nr. 798 wurde die Oberkante Rohfußboden unter dem höchsten Gebäudepunkt auf die Höhe des natürlichen Geländes gelegt. Bei vorliegendem Antrag liegt dieser 1,6 m über dem natürlichen Gelände. Somit ergibt sich eine Gebäudehöhe von 10,01 m. Durch das aufgeschüttete abgestufte Gelände zum Feuerweg hin, wird diese Höhe kaschiert. Bauherr und Entwurfsverfasser weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Zugänge auf eine Barrierefreiheit geachtet wurde. Des Weiteren musste bei der Ausfahrt aus der Garage darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Einsicht in die Straße gewährleistet ist. Die Garage wurde deshalb auf die entsprechend Höhe platziert.
 
Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die Abstandsflächen nach Ansicht der Verwaltung eingehalten sind. Somit sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Ansicht der Verwaltung gewahrt. Ob das Ortsbild beeinträchtigt wird entscheidet der Gemeinderat.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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