Alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben mit ihrer Einladung ein Exemplar der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 mit Vorbericht erhalten. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden vom Kämmerer, Herrn Neef, vorgetragen.
Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt (Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.643.192 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 57.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.242.488 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 7.352 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 169,00 € festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf insgesamt 7.352 Einwohner festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 0,00 € festgesetzt.
(3) Verwaltungsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 101.504 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 61 Schüler festgesetzt.
- Die Umlage wird je Schüler auf 1.664 € festgesetzt.
(4) Investitionsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben in Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2020 auf 61 Schüler festgesetzt.
- Die Umlage wird je Schüler auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
01. Januar 2021 in Kraft.
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |