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Bekanntgaben und Anfragen



Neuregelung der Beförderung der Kindergartenkinder Bütthard
Der Vorsitzende informiert über die Probleme bei der Organisation der Beförderung der Kindergartenkinder in Bütthard. Im Laufe der Jahre hat sich ein Angebot entwickelt, das auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Eltern zugeschnitten war und zwischenzeitlich einen Aufwand verursacht, den keiner der Beteiligten mehr schultern kann. Am 06.07.2021 gab es eine Besprechung mit Kindergartenleitung, Trägerverein, Busfahrer*innen, Schulleitung, Bürgermeister, Jugendbeauftragten und Verwaltung.
 
Es bestand Einigkeit, dass die Beförderung weiterhin mit den vorhandenen Kleinbussen erfolgen und nicht auf einen Linienbusverkehr umgestellt werden soll. Auch ein komplettes Einstellen der freiwilligen Leistung wurde abgelehnt. Um das Angebot für alle Beteiligten leistbar zu machen, wurden einvernehmlich einige Änderungen ab September 2021 vorgeschlagen. Dabei wurde darauf geachtet, dass es künftig einfache und leichter umsetzbare Regeln geben wird. Wegfallen wird dabei der Transport von Kindern in Sitzschalen und der Wechsel der Beförderungszeiten unterjährig. Außerdem wird für alle Kinder je Monat 15 € Beförderungsentgelt in Rechnung gestellt. Dies gilt für 11 Monate im Jahr.
 
Der Marktgemeinderat Bütthard hat diese Regelung in seiner letzten Sitzung bereits beschlossen. Der Marktgemeinderat Giebelstadt wird sich in seiner nächsten Sitzung am 26.07.2021 mit dem Thema befassen. Bisher wurden alle Beschlüsse der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte stets in Bütthard getroffen und von Giebelstadt entsprechend mitgetragen. Die Eltern wurden aufgrund der anstehenden Ferienzeit bereits informiert.
 
Besucherregelung Rathaus Giebelstadt
Das Rathaus ist aktuell wegen der Coronapandemie dauerhaft geschlossen. Alle Besucher benötigen einen Termin, der bei Bedarf auch kurzfristig an der Tür vereinbart werden kann. Diese Regelung soll bis auf Weiteres beibehalten werden, da sich gerade vor dem Einwohnermeldeamt zusätzlich die Besucher des Bauamts, Ordnungsamts und Standesamts drängen und deshalb zu bestimmten Stoßzeiten die Abstandsregeln sowie die Lüftungsvorgaben nicht eingehalten werden können. Durch die Terminvergabe ist es möglich, diese Stoßzeiten zu entzerren und die Wartezeiten gering zu halten.
 
Terminvergabe Online
Geschäftsstellenleiter Neef weist darauf hin, dass eine Online-Terminvergabe grundsätzlich möglich wäre. Die Kosten eines solchen Systems würden sich auf einmalig 2.500 € und monatlich 125 € belaufen. Da nicht absehbar ist, ab wann eine reguläre Öffnung möglich sein wird, soll aktuell auf eine Online-Terminvergabe verzichtet werden.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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