Bestellung des neuen behördlichen Datenschutzbeauftragten
Sachvortrag:
Zum 01.02.2022 übernimmt Herr Martin Kleinschnitz das Hauptamt und damit auch die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie des stellvertretenden Informationssicherheitsbeauftragten.
Gemäß Art. 37 DSGVO ist die Gemeinschaftsversammlung verpflichtet, den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Kontaktdaten sind zu veröffentlichen und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen.
Beschluss:
Herr Martin Kleinschnitz wird mit Wirkung vom 01.02.2022 zum Datenschutzbeauftragten und zum stellvertretenden Informationssicherheitsbeauftragten bestellt. Frau Karin Herrmann wird zum gleichen Zeitpunkt von ihren Funktionen als bisherige Datenschutzbeauftragte sowie stellvertretende Informationssicherheitsbeauftragte entbunden.
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