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öffentlich


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022



Sachvortrag:
Alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben mit ihrer Einladung ein Exemplar der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 mit Vorbericht erhalten. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden vom Kämmerer, Herrn Neef, vorgetragen.
Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.

Beschluss:

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2022
 
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt            in den Einnahmen und Ausgaben mit                        1.737.264
und
im Vermögenshaushalt             in den Einnahmen und Ausgaben mit                            40.000
ab.
 
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
 
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
(1)   Verwaltungsumlage
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf    1.347.164 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 7.402 Einwohner festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 182,00 festgesetzt.
(2)   Investitionsumlage
1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 0,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.     Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf insgesamt 7.402 Einwohner festgesetzt.
3.     Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 0,00 festgesetzt.
(3)   Verwaltungsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 99.200 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 62  Schüler festgesetzt.
  3. Die Umlage wird je Schüler auf 1.600 festgesetzt.
(4)   Investitionsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben in Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 0,00 festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 62 Schüler festgesetzt.
  3. Die Umlage wird je Schüler auf 0,00 festgesetzt.
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Aus dem Gremium wird angeregt, den Gewichtungsfaktor 1,1 für Bürger*innen des Marktes Giebelstadt vor der nächsten Aufstellung des Haushaltsplans zu überprüfen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende unterstützt diesen Vorschlag. Die Verwaltung sagt eine entsprechende Vorbereitung zu.




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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