Alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben mit ihrer Einladung ein Exemplar der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 mit Vorbericht erhalten. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsansätzen werden vom Kämmerer, Herrn Neef, vorgetragen.
Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr
2022
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.737.264 € und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
40.000 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.347.164 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 7.402 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 182,00 € festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
30.06.2021 auf insgesamt
7.402 Einwohner festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf
0,00 € festgesetzt.
(3) Verwaltungsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 99.200 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 62 Schüler festgesetzt.
- Die Umlage wird je Schüler auf 1.600 € festgesetzt.
(4) Investitionsumlage Schulaufwand Grundschule Bütthard
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben in Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Schülerzahlen der beteiligten Gemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Umlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2021 auf 62 Schüler festgesetzt.
- Die Umlage wird je Schüler auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
50.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
01. Januar 2022 in Kraft.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Aus dem Gremium wird angeregt, den Gewichtungsfaktor 1,1 für Bürger*innen des Marktes Giebelstadt vor der nächsten Aufstellung des Haushaltsplans zu überprüfen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende unterstützt diesen Vorschlag. Die Verwaltung sagt eine entsprechende Vorbereitung zu.