zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Feststellung der Jahresrechnung 2021



Sachvortrag:
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurde bekanntgegeben. Gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO (Gemeindeordnung) stellt nach der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest.
Mit der Feststellung der Jahresrechnung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung eine Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2021 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

EINNAHMEN

Verw.haushalt
Verm.haushalt
Gesamt-Haushalt


 
 
 
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
1.651.285,17 €
121.739,48 €
1.773.024,65 €
1.2 Neue Haushaltseinnahmereste
+



1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-



1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste
-


1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen
=
1.651.285,17 €
121.739,48 €
1.773.024,65 €
AUSGABEN

Verw.haushalt
Verm.haushalt
Gesamt-Haushalt


 
 
 
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr
+
1.651.285,17 €
121.739,48 €
1.773.024,65 €
1.7 Neue Haushaltsausgabereste
+



1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste
-



1.9 Abgang alter Kassenausgabereste
-



1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
=
1.651.285,17 €
121.739,48 €
1.773.024,65 €
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

0,00 €
0,00 €
0,00 €

Darin enthalten:
1)    Zuführung zum Vermögenshaushalt VGem                                                       22.861,98 €
2)    Zuführung zum Vermögenshaushalt Schulverb.                                                 31.592,57 €
3)    Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV VGem                                      - 21.530,82 €
4)    Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV Schulverb.                                 28.274,33 €

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Vorschüsse                                                                                                  0,00 €
Unerledigte Verwahrgelder                                                                                              0,00 € 
 
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen der Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO nachträglich genehmigt.   

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung