Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 09 der Sitzung vom 19.07.2023 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Solarpark Harthausen Bittenlehen" in Harthausen befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Gegenüber dem Vorentwurf haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
· Abgrenzung des Sondergebietes zum östlich angrenzenden Flurweg durch Anlage einer Magerwiese
· Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,5
· Änderung der Bodenfreiheit bei Einfriedungen auf 20 cm
· Zulässigkeit von Blendschutzmaßnahmen im Bedarfsfall an den Einfriedungen
· Festsetzungen zur Entwicklung und Pflege der randlichen Heckenzeile
· Verortung und Festsetzung des externen naturschutzfachlichen Ausgleichs
· Übernahme geotechnischer Hinweise in die Festsetzungen
· Übernahme von Hinweisen zum Umgang mit Kulturdenkmalen in die Festsetzungen
· Eingang eines Blendgutachtens
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |