Mit E-Mail vom 15.01.2024 teilt der Vertreter der Kirchenstiftung mit, dass in die vorhandene Orgel ein Überspannungsschutz eingebaut werden muss. Neue Orgeln sind serienmäßig damit ausgestattet. Der fehlende Schutz hatte lt. Antragsteller zur Folge, dass in der Neujahrsmesse die Orgel wegen Brandgefahr abgeschaltet werden musste.
Das Angebot der Firma Seul zur Nachrüstung beläuft sich auf 10.055,50 € brutto. Die Kosten für Material, Reise, Fahrzeug, Übernachtung und Spesen sind im Preis enthalten.
Für diese Ausgaben wird ein gemeindlicher Zuschuss beantragt.
In Ergänzung zu diesem Antrag wurde am selben Tag per E-Mail mitgeteilt, dass die Orgel aufgrund des Überspannungsschadens repariert werden musste. Folgende Kosten sind hierfür entstanden:
Fa. Krieger 2.025,98 €
Fa. Seul 988,81 €
Fa. Bauer 111,86 €
Gesamt: 3.126,65 €
Von der Kirchenstiftung wird angefragt, ob die drei Reparaturrechnungen förderfähig sind.
Im Gremium wird eingehend über Zuschüsse für Kirchen beraten. Hier gibt es kontroverse Ansichten. Übereinstimmung besteht, dass die Kirche kein Verein ist und deshalb kein Anspruch auf Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien besteht. Bei einer Bewilligung würde es sich um eine darüberhinausgehende Förderung handeln.
Die Nachrüstung des Überspannungsschutzes an der Orgel wird mit 10 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten, max. 1.000 €, unterstützt. Die Unterstützung wird nur gewährt, da es sich bei der Orgel um ein Musikinstrument handelt und somit Kultur gefördert wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Beschluss 2:
Für die Reparaturkosten in Höhe von rd. 3.100 € wird eine Förderung gewährt.
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Persönlich beteiligt: | 0 |