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öffentlich


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet großflächiger Einzelhandel
"Lebensmittelmarkt westlich der Bundesstraße B 19"
- Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- Abwägungsbeschlüsse
- Mitteilung des Ergebnisses
- Billigungsbeschluss zum erneuten Entwurf
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB



Sachvortrag:
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Vorhabenträger MIBEG Development GmbH, vertreten durch Herrn Ruppel, anwesend. Frau Gluding erläutert wie bei TOP 04 den Sachverhalt sowie die Ergebnisse der Beteiligungen, die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge sowie die notwendigen Beschlüsse, die zu fassen sind.
 
Die Planunterlagen sowie die Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden mit den Abwägungsbeschlüssen als Anlage zum TOP übermittelt. In den Plänen sind die geänderten Ausgleichsflächen zu ersehen. Die Entwässerung sieht zwischenzeitlich Variante 3 vor, wie es der Marktgemeinderat vorgegeben hat.
 
- Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
siehe Anlage
 
- Abwägungsbeschlüsse
siehe Anlage
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Marktgemeinderat den in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlägen an. Die Anlage wird zum Bestandteil des Tagesordnungspunktes erklärt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Mitteilung des Ergebnisses
Die Ergebnisse der Abwägungen sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen haben, mitzuteilen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Änderungen
Herr Ruppel erläutert den kürzlich eingereichten Bauantrag. Um in diesem Verfahren die aktuell notwendigen Befreiungen zu vermeiden, sollen die betroffenen (zeichnerischen) Festsetzungen gegenüber der dem Gremium vorliegenden Fassung angepasst werden. Notwendig sind eine Verschiebung der Grenze der für Stellplätze vorgesehenen Fläche im Nordosten (Bereich Fußweg) um ca. 1,80 m nach Nordosten und die Erweiterung der für Stellplätze vorgesehenen Fläche im Südwesten (Bereich Anlieferung) zur Unterbringung von Längsparkern zur Erlangung der erforderlichen Stellplatzanzahl. Für letztere ist auch die Anpassung der für Anpflanzungen vorgesehenen Fläche im Südwesten (Bereich Anlieferung) notwendig. Der dadurch entstehende Verlust von 22 m² der für Anpflanzungen vorgesehenen Fläche wird kompensiert durch eine Erweiterung der für Anpflanzungen vorgesehenen Fläche im Südosten um 22 m².
 
Beschluss:
Den beantragten Änderungen wird zugestimmt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
- Billigungsbeschluss zum erneuten Entwurf
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans wird in der Fassung vom 22.01.2024 einschließlich vorstehender Änderungen gebilligt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf in der vorgenannten neuesten Fassung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Marktgemeinderat beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können sowie die Beteiligung auf die Öffentlichkeit und die bezüglich der Änderung relevanten Träger öffentlicher Belange eingeschränkt wird. Aufgrund der Änderungen wird keine Reduzierung für den Zeitraum der Beteiligung beschlossen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Auf Nachfrage schildert Herr Ruppel die zu erwartende Zeitschiene für Genehmigungsverfahren und Umsetzung. Aktuell laufen Baugenehmigungs- und Entwässerungsgenehmigungsantrag. Er rechnet mit einem Abschluss dieser Verfahren bis zum Sommer. Als Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des Versorgermarktes rechnet er mit Ostern 2025.








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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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