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öffentlich


Einführung des digitalen Planungsstandards in Bayern;
Information zur Vorbereitung weiterer Beschlüsse



Sachvortrag:
Raumbezogene Daten nehmen eine bedeutende Rolle im digitalen Wandel ein. Um diese Daten besser nutzen zu können, bedarf es standardisierter Datenformate. XPlanung ist ein solcher Datenstandard, der als eine einheitliche Sprache die Planwerke der Verwaltung abbildet.
Über das XPlanGML-Dateiformat wird der einfache und produktunabhängige Austausch von räumlichen Fachplänen zwischen den am Verfahren Beteiligten ermöglicht.
XPlanung ist keine Softwareanwendung. XPlanung ersetzt oder ändert keine gesetzlichen Vorschriften wie z.B. das Baugesetzbuch oder die Planzeichenverordnung. XPlanung ersetzt kein rechtsverbindliches Plandokument.
 
Der teilvektorielle Standard wird auch als Minimalstandard bezeichnet.
Beim teilvektoriellen (Minimal-) Standard sind die zugehörigen Planinformationen textlich zu erfassen. Zusätzlich wird der Plan insgesamt (z.B. als pdf) vektoriell verortet.
 
Beim vollvektoriellen Standard werden die Planinformationen sowie alle Planinhalte als geografische Vektordaten (UTM-Koordinaten) erfasst. Damit werden alle zeichnerischen und textlichen Bestandteile der Pläne mit Raumbezug dargestellt.
 
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Kommunen, Pläne selbst XPlanung-konform zu erstellen. Es kann eine Vergabe an Externe erfolgen, bei der der gewünschte Standard vereinbart wird.
Bei Nutzung des Standards gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Detaillierungstiefe, es genügt der Minimalstandard.
 
Folgende Schritte sollten von den Kommunen unternommen werden:
1. Teilnahme an dem Schulungsprogramm "Digitale Planung Bayern";
2. den Standard XPlanung bei neuen Vergaben einfordern;
3. IT-Strukturen zur Anwendung des Standards ertüchtigen.
 
Folgende Fragen sollten sich die Kommunen stellen:
1. In welchem Standard soll mit dem Bestand gearbeitet werden (teil- oder vollvektoriell)?
2. Wird die Leistung der Planerstellung extern vergeben?
3. Welcher Standard soll künftig bei neuen Plänen eingefordert werden?
 
Es wird im Rahmen der Bauleitplanung empfohlen, auch zu den einzelnen Verfahrensschritten die Daten in diesem Standard vorzuhalten, sollten diese eingefordert werden. Aktuell werden diese in aller Regel noch nicht abgefragt. Die Transformation wäre derzeit in der Praxis erst nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens erforderlich. Bis dahin würden die Informationen im PDF-Format bereitgestellt.
Bayern wird sich voraussichtlich an einer Portallösung beteiligen. Damit wäre es anderen Behörden und den Bürgern möglich, bei Beteiligungsverfahren die Pläne im Portal in diesem Standard einzusehen.
 
Die Verwaltung empfiehlt den beteiligten Kommunen, mit der digitalen Erfassung der bestehenden Flächennutzungspläne zu beginnen. Da der Flächennutzungsplan Bütthard von der Darstellung recht einfach gehalten ist, bietet es sich an, mit diesem zu beginnen.
 
Herr Schneider vom Büro ARZ erläutert die allgemeinen Vorgaben und technische Hintergründe, Frau Baumeister ergänzt um Angaben zu den bisherigen Projekten.
Das von diesem Büro betreute Beispielprojekt Himmelstadt wurde als Modellkommune im Regierungsbezirk Unterfranken ausgewählt und hat bereits den Flächennutzungsplan vollvektoriell erfassen lassen. Neben der reinen (erstmaligen- oder Neu-) Digitalisierung ohne Verfahren (digitaler Zwilling der Papierfassung) wie dort besteht die Möglichkeit einer Digitalisierung im vereinfachten Verfahren, die damit einen rechtlich verbindlichen Bauleitplan zur Folge hat. Beide Verfahren kommen für Giebelstadt und Bütthard in Betracht, in Giebelstadt im Zuge einer Neudigitalisierung, in Bütthard muss mangels digitaler Vorpläne eine erstmalige Digitalisierung erfolgen.
 
Falls im Zuge der Digitalisierung ein eigenständiges Änderungsverfahren des FNP gewünscht ist, z. B. weil der wirksame FNP aktuell in einem Teilbereich geändert werden muss, würde die Digitalisierung damit im Regelverfahren abgehandelt.
Auch die Übernahme nachrichtlicher Änderungen aus vereinfachten oder beschleunigten Bebauungsplanverfahren kann nicht ohne ein Verfahren zur Änderung des FNP mit abgehandelt werden.
 
Neben dem Nutzen für die Verwaltung und Behörden, welchen Frau Gluding ausführt, wird sich durch die digitalen Bauleitpläne auch eine Verbesserung für die Bürger*innen ergeben. Der Freistaat Bayern unterstützt den digitalen Planungsstandard neben der Bezuschussung der Fortbildung durch eine landesweite Plattform, deren Nutzung von Hamburg erprobt auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird. Diese wird dem Aufbau einer Datenbank dienen und gleichzeitig als Instrument im Rahmen der Bürgerbeteiligung fungieren.
 
Das Gremium fragt nach der Ausstattung mit Programmen/Anwendungssoftware für die Verwaltung und insbesondere den möglicherweise neu entstehenden Kosten.
Aktuell können bereits teilvektorielle Bebauungspläne im bestehenden GIS abgebildet werden. Nachdem der derzeitige Dienstleister an einen größeren Anbieter angegliedert wurde, wird über kurz oder lang ein Wechsel erfolgen. Neben der Bauleitplanung sind dabei weitere Fachschalen und Anwendungen zu berücksichtigen. Frau Gluding verweist auf bereits laufende Gespräche. Bauamt und Kämmerei werden die Gremien informieren, sobald hierzu nähere Angaben gemacht werden können.
Herr Schneider informiert über die Möglichkeit für Gemeinden, auch auf kostenfreie Lösungen für die Darstellung digitaler Bauleitpläne zurückzugreifen, die dann aber nicht mit den weiteren Fachschalen kombinierbar sein werden.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, weshalb der Nutzen bei der vollvektoriellen Digitalisierung der Bebauungspläne geringer eingeschätzt wird als bei den Flächennutzungsplänen.
Dies liegt vornehmlich daran, dass die Bebauungspläne größtenteils bereits verwirklicht wurden und der räumliche Geltungsbereich in aller Regel eng gefasst ist. Damit ist der Inhalt der Pläne auch bei nur teilvektorieller Erfassung gut zu überblicken. Da eine Anwendung der digitalen Pläne für die Bauvorhaben nicht gefordert werden kann, ist das Hauptargument der detailgenauen Verschneidung von Vorhaben und Bebauungsplan nicht durchsetzbar.
 
Nachdem mit der Digitalisierung der Flächennutzungspläne begonnen werden soll, kann die Verwaltung zusagen, dass vor der lediglich teilvektoriellen Digitalisierung der Bebauungspläne nochmals beraten werden kann, ob diese besser ebenfalls nachträglich vollvektoriell digitalisiert werden sollten. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin erste Erfahrungswerte anderer Gemeinden vorliegen werden.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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