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öffentlich


Europawahl am 09. Juni 2024 - Entschädigung der Wahlhelfer*innen



Sachvortrag:
Wahlhelfer/*innen können für die Übernahme des Wahlehrenamtes eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) erhalten (§10 Europawahlordnung).
 
Bei den zurückliegenden Wahlen wurde den Wahlhelfer/*innen folgende Entschädigung gezahlt:
 
Kommunalwahlen 2020:                        40 €
Bundestagswahl 2021:                          50 €
Landtags- und Bezirkswahlen 2023:       50 €
 
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Gewinnung von Wahlhelfer/*innen als immer schwieriger erweist, ist vorgesehen, die Wahlhelferentschädigung auch bei der Europawahl 2024 sowie bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen auf 50 € festzusetzen.

Beschluss:
Bei der Europawahl am 09. Juni 2024 wird den Wahlhelfer/*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 50 € gewährt.
 
Die Wahlhelferentschädigung in Höhe von 50 € gilt bis auf Weiteres auch für künftige Wahlen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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