zu TOP 12 zu TOP 14 TOP 13
öffentlich


Digitale Bauleitplanung Bütthard
Grundsatzbeschluss



Sachvortrag:
Bzgl. der Erfassungstiefe legt der Beschluss des IT-Planungsrates nur den Minimalstandard für die gemeindlichen Bauleitplanungen fest. Darüber hinausgehende Vorgaben sind nicht formuliert. Es könnte jedoch sein, dass mit fortschreitender Digitalisierung der vollvektorielle Standard aus rechtlichen oder technischen Gesichtspunkten erforderlich wird. Dies würde eine nochmalige Nacherfassung bedeuten.
Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt empfiehlt beiden Gemeinden eine Vorgehensweise wie im Folgenden beschrieben. Um Arbeitsabläufe möglichst reibungslos zu gestalten, wird ein einheitliches Vorgehen beider Mitgliedsgemeinden empfohlen.
 
Flächennutzungspläne:
Die Nacherfassung der Bestandspläne sollte im vollvektoriellen Standard erfolgen. Der Nutzen in der Anwendung ist deutlich höher, die vielfältigen Informationen können nur als Vektordaten referenziert abgerufen werden. Künftige Flächennutzungsplanänderungen müssten dann analog als Vektordaten vorliegen, um den Nutzen aufrecht zu erhalten.
 
Bebauungspläne:
Bei neuen Verfahren sollten diese Planungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt im vollvektoriellen Standard erstellt werden. Für alte Bebauungspläne wird der Nutzen für die kleinräumigen Planungen den Aufwand einer nachträglichen Erfassung im vollvektoriellen Standard nicht rechtfertigen. Diese können als Rasterdaten im Minimalstandard nacherfasst werden.

Beschluss:
1. Die Teilnahmemöglichkeit an dem Schulungsprogramm "Digitale Planung Bayern" wurde wahrgenommen. Weitere Schulungen sind bei Bedarf wahrzunehmen.
 
2. Der Standard XPlanung ist künftig bei Leistungsvergaben für neue Planungsverfahren im Anwendungsbereich des IT- Planungsratsbeschlusses wie folgt einzufordern:
- Der Flächennutzungsplan ist im vollvektoriellen Standard digital nachzuerfassen.
- Künftige Flächennutzungsplanänderungen sind ebenfalls im vollvektoriellen Standard zu vergeben.
- Bestehende Bebauungspläne sind im Minimalstandard nachzuerfassen, sofern nicht vorhanden.
- Künftige Bebauungspläne sind im vollvektoriellen Standard zu vergeben.
 
3. IT-Strukturen zur weiterführenden Anwendung des Standards sind zu ertüchtigen. Sobald der Anbieter dies leisten kann, wird der Markt Bütthard die entsprechenden Module verwenden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung