Bauleitplanung des Marktes Giebelstadt, Gemeindeteil Giebelstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt westlich der Bundesstraße B 19" Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 04 der Sitzung vom 26.04.2023 mit dem Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Lebensmittelmarkt westlich der Bundesstraße B 19" in Giebelstadt befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die geänderten externen Ausgleichsflächen für den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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